GASSICHERHEIT-CHECK §12

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Gassicherheits-Check

Das im Jahr 2002 (Novelle 2008) in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage - Eigentümer ebenso wie Mieter - diese längstens alle 12 Jahre überprüfen zu lassen. 
 

Der Gassicherheits-Check umfasst die Kontrolle der

  • Gasdichtheit lt. ÖVGW Richtlinie G10
  • Hauptabsperreinrichtung
  • Mess- und Druckregeleinrichtungen
  • Geräte- und Aufstellbedingungen

 

Vertrauen Sie dabei auf die langjährige Erfahrung und bewährte Servicequalität der Firma Herbert Schröck Ges.m.b.H!

Unser Expertenteam führt diese Überprüfung im Interesse Ihrer Sicherheit kompetent, rasch und unkompliziert durch.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie ein raumluftabhängiges Gasgerät (Bauart B1*) betreiben, ergibt sich die Verpflichtung, die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung nachzuweisen.

Für weitere Informationen bzw. eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne unter 02639 / 2320 zur Verfügung.