EVN
Gassicherheitscheck
Das im Jahr 2002 (Novelle 2008) in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage - Eigentümer ebenso wie Mieter - diese längstens alle 12 Jahre überprüfen zu lassen.
Der Gassicherheits-Check umfasst die Kontrolle der
- Gasdichtheit lt. ÖVGW Richtlinie G10
- Hauptabsperreinrichtung
- Mess- und Druckregeleinrichtungen
- Geräte- und Aufstellbedingungen
Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Erfahrung und bewährte Servicequalität. Unser Expertenteam führt diese Überprüfung im Interesse Ihrer Sicherheit kompetent, rasch und unkompliziert durch.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie ein raumluftabhängiges Gasgerät (Bauart B1*) betreiben, ergibt sich die Verpflichtung, die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung nachzuweisen.
Für weitere Informationen bzw. eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung