EVN

Gassicherheitscheck

Das im Jahr 2002 (Novelle 2008) in Kraft getretene NÖ Gassicherheitsgesetz verpflichtet jeden Betreiber einer Gasanlage - Eigentümer ebenso wie Mieter - diese längstens alle 12 Jahre überprüfen zu lassen. 
 

Der Gassicherheits-Check umfasst die Kontrolle der

  • Gasdichtheit lt. ÖVGW Richtlinie G10
  • Hauptabsperreinrichtung
  • Mess- und Druckregeleinrichtungen
  • Geräte- und Aufstellbedingungen
     

Vertrauen Sie dabei auf unsere langjährige Erfahrung und bewährte Servicequalität. Unser Expertenteam führt diese Überprüfung im Interesse Ihrer Sicherheit kompetent, rasch und unkompliziert durch.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie ein raumluftabhängiges Gasgerät (Bauart B1*) betreiben, ergibt sich die Verpflichtung, die ordnungsgemäße Verbrennungsluftzuführung nachzuweisen.

Für weitere Informationen bzw. eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
 

Weitere Informationen

Installateur Schröck: Installation, Heizung, Sanitär
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